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Privat-Haft­pflicht-Versicherung

Privathaftpflichtversicherung

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Privat-Haft­pflicht-Versicherung

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Privathaftpflichtversicherung

Eine private Haft­pflichtversicherung sollte jeder haben, denn schon durch kleine Unachtsamkeiten kann es zu hohen Schadenersatzvorderungen kommen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemandem schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe.
  • Bei einer privaten Haft­pflichtversicherung ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.
  • Der Abschluss einer privaten Haft­pflichtversicherung ist unverzichtbar. Die Versicherung deckt ein existenzbedrohendes Risiko ab und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wann springt die private Haft­pflichtversicherung ein?

Aufgabe des Haft­pflichtversicherers ist es, im Schadenfall zu prüfen, ob die gegen Sie gestellten Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Dabei schützt Sie eine Haft­pflichtversicherung umfassend:

  1. Hält der Versicherer sie für unberechtigt, wehrt er die Ansprüche auf eigene Kosten und Gefahr ab. Die Haft­pflichtversicherung bietet daher einen so genannten "passiven" Rechtsschutz.
  2. Hält der Versicherer die Forderungen gegen Sie für berechtigt, dann wird er den Schaden bezahlen. Voraussetzung ist, dass kein Ausschluss in den Versicherungsbedingungen vorliegt – Sie also zum Beispiel nicht mit Absicht (juristisch: Vorsatz) einen Schaden angerichtet haben.

Der Geschädigte soll sich an einem Schaden nicht bereichern. Diesen Grundsatz muss der Haft­pflichtversicherer verfolgen. Je nach Schaden gelten darum diese Regelungen:

  • Bei einem Sachschaden werden immer die Reparaturkosten gezahlt. Ist der Gegenstand nach der Reparatur weniger wert als vorher, gibt es außerdem einen Aufschlag für diese Wertminderung.
  • Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert der versicherten Sache erstattet. Der Zeitwert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Als Ersatz für ein gebrauchtes Fahrrad bekäme der Geschädigte also so viel Geld, dass er sich ein ähnlich gutes, gebrauchtes Fahrrad kaufen kann.
  • Bei einem Per­sonenschaden können Arzt- und Krankenhauskosten, Kosten für die Linderung der Leiden, ein Ausgleich für berufliche Nachteile, Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Schmerzensgeld, ein Ausgleich für bleibende Schäden (zum Beispiel Rentenzahlungen) und andere Zusatzkosten (zum Beispiel Pflegepersonal) geltend gemacht werden.

Wie hoch sollten Sie sich ver­sichern?

Wichtig ist: Der Versicherer zahlt in den genannten Fällen nur bis zu den im Versicherungsschein genannten Deckungs­summen für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist der Schaden höher ausgefallen als Sie sich versichert haben, müssen Sie den Rest selbst zahlen.

Achten Sie darum darauf, sich in ausreichender Höhe zu ver­sichern. Als Mindestdeckungssumme sollten Sie pauschal 10 Millionen Euro vereinbaren. Die Versicherung sollte diese Summe in allen drei Bereichen – Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden – abdecken.

Auf die Unterschiede kommt es an!

Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler ver­gleichen wir die am Markt befindlichen Versicherungsprodukte, denn auf die Unterschiede kommt es an.

Nicht nur preislich sondern auch in den Leistungsmerkmalen unterscheiden sich die Produkte der einzelnen Versicherungen stark.

Achten Sie auf Einschlüsse wie z.B.:

- Gefälligkeitsschäden

- Ausfalldeckung

- Mietsachschäden

- Geliehene und gemietete Sachen

- Schlüsselverlust (Mietwohnung, oder Dienstschlüssel)

etc.

 


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